Vermittlerprovisionen in der Krankenversicherung sollen begrenzt werden
Finanzausschuss
Vertreter der Versicherungswirtschaft haben sich gegen eine zu starke Begrenzung der Provisionen für Versicherungsvermittler ausgesprochen. In einem Fachgespräch des Finanzausschusses widersprach ein Vertreter der Privaten Krankenversicherung (PKV) am Mittwoch auch Behauptungen von Verbraucherschutzverbänden, es gebe in der Branche „Provisionsexzesse“.
Grundlage des Fachgespräche waren Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (17/6051). Danach sollen ab 1. Januar 2012 die Provisionen für Vermittler von Krankenversicherungen auf 2,67 Prozent der Bruttobeitragssumme beschränkt werden. Diese Deckelung entspreche durchschnittlichen Kosten von 8 Monatsbeiträgen, heißt es in der Begründung der Änderungsanträge. Geldwerte Vorteile sollen auf den Höchstbetrag angerechnet werden. Außerdem soll Versicherungsvertretern der Anreiz genommen werden, Kunden in den ersten 5 Jahren der Vertragslaufzeit den Wechsel zu einem anderen Kranken- oder Lebensversicherungsunternehmen zu empfehlen, um dort erneut Provisionen zu erhalten.
Ein Vertreter der PKV wies darauf hin, dass die Branche allein keine Begrenzung der Provisionen vornehmen könne, weil dies gegen kartellrechtliche Regelungen verstoße. Die Provisionen würden in der Regel bei 5 Monatsbeiträgen liegen. Eine Untersuchung habe ergeben, dass es für den Abschluss von Verträgen Provisionen zwischen 5 und 7,6 Monatsbeiträgen gebe, wobei Versicherungsmakler und Vermittler, die für mehrere Unternehmen tätig sind, höhere Provisionen erhalten würden als Angehörige der Stammorganisation eines Unternehmens.
Der Bund der Versicherten sprach dagegen von Provisionen bis zu 16 Monatsbeiträgen. Damit solle versucht werden, bestimmte Tarife in den Markt zu drängen. Viele Menschen würden in die Private Krankenversicherung gelockt, weil keine vernünftige Beratung stattfinde, sondern für den Vermittler die Provision locke. Viele Kunden wüssten auch nicht, dass sie aus der Privaten Krankenversicherung entweder gar nicht oder nur sehr schwer wieder herauskommen und zu den Gesetzlichen Krankenkassen zurückkehren könnten. Der Bund der Versicherten verlangte eine Begrenzung der Provisionen auf 6 Monatsbeträge, was auf Protest des PKV-Verbandes stieß. Dann könne man sich von einem Teil des Vertriebs verabschieden.
Die Stiftung Warentest kritisierte, dass es in der Privaten Krankenversicherung Tarife gebe, die unter dem Schutzniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen würden. Die PKV eigne sich jedoch nicht zum Geld sparen, warnte ein Vertreter der Stiftung mit Blick auf angebliche Billigtarife in der Werbung.
Der PKV-Verband wies auf Probleme mit dem geplanten Inkrafttreten der Regelung hin. Die Verlängerung der Haftungszeiten für die Vermittler, mit denen Angebote zum Wechsel der Versicherungskunden zu anderen Unternehmen erschwert werden sollen, könne von den Unternehmen nicht bis zum 1. Januar 2012 umgesetzt werden. Dazu müsse mit über 400.000 Versicherungsvermittlern gesprochen werden, um deren Verträge ändern zu können.
Ärzte und Apotheker sprechen sich gegen Drogen-Check aus
Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)
Ärzte und Apotheker warnen vor Qualitätstests von Drogen in der Partyszene. Das so genannte Drug-Checking könne Konsumenten die „Pseudo-Sicherheit vermitteln“, die von ihnen auf dem Schwarzmarkt zum Eigenkonsum erworbenen Drogen seien gesundheitlich unbedenklich, sagte Professor Götz Mundle von der Bundesärztekammer (BÄK) am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Das komme „einer Ermunterung zum Drogenkonsum“ gleich. Der Geschäftsführer des Geschäftsbereichs Arzneimittel der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Martin Schulz, fügte hinzu, von analysierten Einzelproben könne nicht auf eine „sichere“ Charge einer unbekannten Gesamtmenge von Drogen geschlossen werden. Für eine Analyse von Beimischungen etwa bei Cannabis wie Haarspray oder Kleber seien zudem „aufwändigste Verfahren“ notwendig. Diese halte er im Rahmen mobiler Drug-Checking-Initiativen „für vollständig undurchführbar“, sagte der Pharmakologe.
Vertreter von Drogenprojekten befürworteten in der Anhörung hingegen die Möglichkeit zum Drogentest. Rainer Schmid vom Wiener Projekt „Check it“ erläuterte etwa, Drug-Checking erschließe Zielgruppen für die Präventionsarbeit, die sonst kaum zu erreichen wären. Für die Caritas Suchthilfe fügte Wolfgang Barth hinzu, Drug-Checking gehe in jedem Fall mit der Aufklärung über die Gesundheitsgefahren des Drogenkonsums einher. Thomas Bader vom Fachverband Drogen- und Suchthilfe betonte, oberstes Gebot der Suchthilfe sei es, den Schaden für Betroffene zu minimieren. Drug-Checking sei dazu ein Ansatz. Es gebe im Übrigen keine Hinweise, dass durch Substanzanalysen der Kreis der Drogenkonsumenten erweitert werde.
Der Anhörung lag ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2050) zugrunde. In diesem weisen die Abgeordneten darauf hin, dass Beimischungen in Drogen zu „erheblichen zusätzlichen gesundheitlichen Risiken“ für die Konsumenten führen. Mit Drogen-Qualitätstests könnten die vorhandenen Gesundheitsrisiken „zumindest verringert werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt aufzulegen, das „Wirkungen, geeignete Akteure und strukturelle Voraussetzungen der stationären und mobilen Substanzanalyse untersucht“. Ferner müsse für die Substanzanalyse von Drogen Rechtssicherheit geschaffen und bei den Ländern auf Unterstützung von Drug-Checking-Initiativen hingewirkt werden, heißt es in dem Antrag.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (17/7006) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke erst vor wenigen Tagen deutlich gemacht, dass sie Drug-Checking „nicht als Maßnahme der Drogenprävention“ ansehe und deshalb ablehne.
Anhörung über Leid von Hepatitis-C-Infizierten – Betroffene schildern ihr Schicksal
Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)
Das menschliche Leid, das Hepatitis-C-Infizierte nicht nur durch ihre Krankheit, sondern auch durch medizinische Gutachter, langjährige Verfahren und Behörden widerfährt, ist in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am späten Mittwochnachmittag deutlich geworden: „Man fühlt sich wie ein Bittstellerin“, sagte Gabriele Deuse vom Deutschen Verein für HCV-Geschädigte. HCV ist die Abkürzung für das Hepatitis-C-Virus.
Gabriele Deuse wurde wie etwa 3.000 andere Frauen in der DDR in den Jahren 1978 und 1979 mit Anti-D Immunglobulinen, also aufgrund einer passiven Immunisierung, angesteckt. Jede dieser Frauen wurde nach Geburten wegen Rhesusfaktur-Unverträglichkeit behandelt. Die Fraktion Die Linke will nun mit einem Gesetzentwurf (17/5521) die Beweislast für die Betroffenen umkehren. Nach den Vorstellungen der Linkspartei würden finanzielle Hilfen in Zukunft nur dann nicht gewährt, wenn die Infektion als Ursache weiterer Krankheiten auszuschließen ist. Gabriele Deuse schilderte den Abgeordneten, dass sie im Jahr 1999 einen so genannten Verschlimmerungsantrag gestellt habe. Dem sei erst in diesem Jahr, also zwölf Jahre später, stattgegeben worden. Davor habe sie, wie viele andere Betroffene auch, ein Spießrutenlaufen bei Ärzten, Gutachtern, Behörden und Gerichten durchgemacht. „Man kommt sich vor wie eine Simulantin“, klagte sie.
Eine andere Betroffene, Sabine Schley, berichtete, dass ihr Antrag nach 15 Jahren abgelehnt worden sei. Oft sei gerade bei multimorbiden Patienten, also Menschen, die an einer Vielzahl von Krankheiten leiden, eine Zuordnung der Schädigungsfolgen zur Infektion durch den Gutachter nur schwer möglich. Den Patienten werde nicht oder nur unzureichend geholfen. „Der Befund bezieht sich oft nur auf die Leber und nicht den gesamten Patienten“, sagte der Einzelsachverständige Elmar Lersch, der auch den Deutschen Verein HCV-Geschädigter vertrat.
Im Laufe der Anhörung wurde deutlich, dass es für die Hepatitis-C-Fälle zu wenige spezialisierte Gutachter gibt. Letztlich seien nur Hepatologen, also Experten für Leber, in der Lage, fachlich die Situation der Erkrankten richtig einzuschätzen, waren sich der Vertreter der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Michael Roggendorf, und der Vertreter der Deutschen Leberhilfe, Bernd Kronenberger, einig: „Es gibt Gutachter, die noch nicht mal wissen, das Hepatitis C bei einigen Patienten heilbar ist“, verdeutlichte Kronenberger die Situation. Die Deutsche Leberhilfe, die den Antrag der Linksfraktion unterstützt, tritt zudem für eine „Überarbeitung der gutachterlichen Kriterien ein“.
Mittlerweile ist es gelungen, die eindeutige Infektion der Frauen durch dasselbe Virusisolat nachzuweisen. Deshalb lehnt die BÄK den so vorliegenden Gesetzentwurf ab. In der Konsequenz bedeutet das, dass Frauen, die an der chronischen Hepatitis C leiden, durch Untersuchung ihres Blutes der für das Anti-D-Hilfegesetz maßgeblichen Infektionsquelle zugeordnet werden können.
Die Anhörung drehte sich daher auch immer wieder um die Frage, wie und ob man Spätschäden auf die damalige Hepatitis-C-Infektion zurückführen könnte. Es sei vor allem eine Frage der Abwägung, ob eine Folgekrankheit wie eine Depression auf die Infektion zurückzuführen sei, machte Roggendorf deutlich. Denn selbst in Fällen, in denen die eigentliche Krankheit Hepatitis C ausgeheilt sei, könne es Folgekrankheiten geben. In der Wissenschaft sind 15 extrahepatische Erkrankungen, also außerhalb der Leber übergreifende Erkrankungen auf andere Organe, anerkannt. Dazu gehören Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, Gelenkbeschwerden, autoimmune Schilddrüsenkrankheiten sowie Schilddrüsen- und Prostatakarzinom. Immerhin betreffen Hepatitis-C-Erkrankungen 400.000 Menschen in Deutschland. Der Virus selbst ist erst seit 1989 bekannt.
Der Deutsche Anwaltsverein lehnte die Umkehrung der Beweislast in der Anhörung ab. „Das hat eine Ungleichbehandlung anderer Patientengruppen zur Folge“, sagte Professor Hermann Plagemann. Der Deutsche Richterbund, der dem Antrag ebenfalls nicht folgte, ging zudem davon aus, dass der derzeitige Gesetzentwurf keine große Hilfe für die Betroffenen sei. „Letztlich kommt es auf die Beantwortung der medizinischen Frage an“, betonte Bernhard Joachim Scholz.
Grüne wollen Ärztemangel und –überfluss gleichzeitig bekämpfen
Gesundheit/Antrag
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Vergütungsanreize für Ärzte schaffen, die sich in unterversorgten, zumeist ländlichen Regionen niederlassen. Diese seien aber nur dann zu finanzieren, „wenn gleichzeitig auch die erhebliche Überversorgung in manchen Regionen und Versorgungsbereichen wirksam bekämpft wird“, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (17/7190), den der Bundestag am Donnerstag zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überweisen wollte. In dem Antrag heißt es, die im Jahr 2007 in das Fünfte Sozialgesetzbuch Zu- und Abschlagsregelung bei Unter- und Überversorgung müsse „durch die Selbstverwaltung endlich umgesetzt werden“. Ferner solle die Wiederbesetzung von Arztsitzen in überversorgten Regionen zur Ausnahme werden. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen regelhaft überzählige Sitze aufkaufen und stilllegen“, verlangen die Grünen.
In dem Antrag mit dem Titel „Wirksame Strukturreformen für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung auf den Weg bringen“ heißt es weiter, die bestehende Bedarfsplanung im Gesundheitswesen sei „unverzichtbar, aber auch stark reformbedürftig“. Künftig solle die Planung den ambulanten und stationären Sektor umfassen und nach den Versorgungsstufen „Primärversorgung, allgemeine fachärztliche Versorgung und spezielle fachärztliche Versorgung differenziert werden“. Die Primärversorgung werde generell kleinräumiger als bislang geplant. Für bestimmte spezialärztliche Bereiche, beispielsweise Transplantationen, Behandlungen seltener Krankheiten und den Einsatz von Großgeräten seien dagegen eine großräumigere Planung und Zulassung notwendig. Je nach Spezialisierungsgrad könne dabei der Bezugspunkt der Landkreis, das Bundesland oder die Bundesrepublik sein.
Nach Vorstellung der Abgeordneten soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein unabhängiges Institut beauftragen, regelmäßig Sektor übergreifende Versorgungsanalysen vorzunehmen. Der G-BA, also das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, solle unter Beteiligung der Länder Vorgaben für die Versorgungsplanung auf Landesebene machen. Der Beschluss müsse Mindestvorgaben zur Erreichbarkeit, Qualität und zum Umfang des vorzuhaltenden Leistungsangebots enthalten.
Krankenkassenzuschuss
Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
Die Situation von Arbeitslosengeld-II-Empfängern, die privat krankenversichert sind, steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/7129). Privat versicherte Personen, die erstmalig Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen, müssen in der privaten Krankenversicherung bleiben, obwohl der von den Jobcentern gezahlte Krankenkassenzuschuss nicht ausreicht, um die Beiträge zu finanzieren. Diese Regelung hatte das Bundessozialgericht im Januar 2011 verworfen. Die Grünen wollen nun wissen, welchen Handlungsbedarf die Regierung aus dem Urteil ableitet.
Im Bundestag notiert: Mehrbedarf wegen einer HIV-Infektion oder Aids-Erkrankung
Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
Die Fraktion Die Linke interessiert sich für die soziale und gesellschaftliche Integration von HIV-positiven Menschen. Dazu hat sie eine Kleine Anfrage (17/7049) gestellt, in der sie unter anderem danach fragt, wie viele Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch erhalten, einen Mehrbedarf wegen einer HIV-Infektion oder Aids-Erkrankung bekommen. Die Abgeordneten wollen auch wissen, wie viele Personen eine Erwerbsminderungsrente aufgrund von HIV oder Aids erhalten und ob die Bundesregierung eine Idee hat, wie die erhöhten Mehrkosten chronisch kranker Menschen, die die Pauschalbeträge im SGB II und SGB XII übersteigen, aufgefangen werden können.
Quelle: hib – heute im bundestag







