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BDL - Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V.

Laborärzte verlangen volle Kostenerstattung Chronische Unterfinanzierung schlägt auf die Versorgungsqualität durch


Düsseldorf, 26.6.2013
Die anhaltende Deckelung der laborärztlichen GKV-Vergütung gefährdet nicht nur den hohen Standard der Labormedizin in Deutschland, sondern mittlerweile auch das Patientenwohl. Auch 2014 bleiben die Laborärzte auf 8% ihrer Kosten sitzen. Die zur Laborreform 1999 ermittelten Kostensätze werden damit um mehr als 30% unterschritten. Im Gegensatz hierzu werden die Laboranteile der Zuweiser nicht begrenzt. Das Patientenrisiko steigt ohne Not.

Berlin – Die anhaltende Deckelung der laborärztlichen Vergütung gefährdet nicht nur den hohen Standard der Labormedizin in Deutschland, sondern mittlerweile auch das Patientenwohl. Diesen drastischen Schluss hat der Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Laborärzte (BDL), Dr. Andreas Bobrowski, heute (26.) in Berlin gezogen. Seit Jahren würden den Laborärzten die tatsächlich entstehenden Kosten für Laboruntersuchungen für gesetzlich Versicherte nicht mehr voll erstattet. Derzeit erhielten sie gerade noch eine Erstattungsquote von 89,18 Prozent.

„Ich spreche hier nicht vom ärztlichen Honorar“, betonte Bobrowski, „ich spreche nur von den betriebswirtschaftlichen Kosten.“ Hätten die Labore bisher versucht, die Verluste bei technischen Leistungen durch Einnahmen aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung oder aus dem ärztlichen Honorar abzufedern, sei nun das Ende der Fahnenstange erreicht. „Der seit Jahrzehnten andauernde Mittelabfluss aus dem Bereich der Labormedizin, Mikrobiologie und weiteren verwandten Disziplinen hat dazu geführt, dass nicht nur die wohnortnahe flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Laborleistungen in unserem Lande vor dem Aus steht, sondern auch die Existenz unsers Faches im Kern getroffen ist.“

An dieser Situation ändere auch der Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nichts, die am Wochenende eine Untergrenze dieses Abschlags auf 91,58 Prozent ab 1. Januar 2014 beschlossen hatte. „Konkret heißt dies nämlich nichts anderes, als dass die ärztlichen Labore weiterhin auf über acht Prozent ihrer Kosten sitzen bleiben können.“

„Wir brauchen auch zukünftig eine starke Laboratoriumsmedizin“ warnte Professor Dr. Michael Neumaier. Der Vizepräsident der Deutschen Vereinten Gesellschaft für klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin betonte als Repräsentant der wissenschaftlichen Fachgesellschaft, die zunehmende Abhängigkeit medizinischer Entscheidungen von immer komplizierteren Laborbefunden und Ergebniskonstellationen sei in Zeiten individualisierter Medizin vorprogrammiert, würde weiter stark zunehmen und erfordere eine entsprechende hohe Spezi-alisierung, um für die therapeutische Medizin von Nutzen zu sein. Berufspolitik, die hier die Axt ansetze, gefährde den Nachwuchs der Laboratoriumsmedizin und damit auch den wissenschaftlichen Fortbestand dieses großen Querschnittsfachs. Durch Abbau solcher Kernkompetenzen werde die Gesamtstruktur der diagnostischen Medizin in Deutschland nachhaltig beschädigt.

Die finanzielle Ausdünnung und die zunehmende Konzentration sieht auch die Vorsitzende des Dachverbands für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin mit Sorge. Statt die Labormedizin zu stärken, verunsichere die Politik der KBV die hochqualifizierten Medizinisch-technischen Laborassistenten. „Die KBV steht in der Pflicht, die Kosten für eine qualifizierte technische Leistungserbringung angemessen zu berücksichtigen.“

Der Vorsitzende des Berufsverbands der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Dr. Lorenz Leitritz, dessen Fach ebenfalls von Kostenquotierungen betroffen ist, verwies darauf, dass labor- und mikrobiologische Untersuchungen nur auf Anforderung überweisender Ärzte durchgeführt und nicht abgelehnt werden dürfen. Die Mengenentwicklung könne daher von den Facharztgruppen gar nicht gesteuert werden. Er betonte, der Mengenzuwachs werde maßgeblich durch die Faktoren alternde Bevölkerung, Rückzug des Staates aus der Diagnostik von Infektionserkrankungen und der Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten kassenärztlichen Bereich getrieben.

Dr. Bobrowski forderte die KBV daher auf, die mittlerweile 15 Jahre alte Labor-Gebührenordnung den aktuellen Entwicklungen anzupassen und finanziell so auszustatten, dass sich eine Quotierung kurzfristig erübrigt und die Kosten gedeckt werden. Der BDL-Vorsitzende schlug vor, eine neue Vergütungsordnung mit einer Indizierung zu versehen, die sich nach der Kostenentwicklung in ausgewählten Beobachtungspraxen richtet. Außerdem sprach er sich für die Aufnahme von Verhandlungen zwischen KBV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Ziel aus, alle im GKV-System, ohnedies nur im Auftrag überweisender Ärzte erbrachten Laborleistungen, nicht durch Budgets zu begrenzen. Die KBV sei schließlich die Vertretung aller Ärzte. Sie könne nicht Finanzprobleme auf dem Rücken nur einer Facharztgruppe austragen.





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