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BDL - Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V.

EBM- und GOÄ-Reform: Laborärzte starten Kostenstudie


Düsseldorf, 31.3.2014
Deutschlands Laborärzte setzen sich für eine faire Beurteilung ihrer Tätigkeit ein. Dazu schaffen sie nun die Voraussetzungen. Wie der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) heute (31.) in Düsseldorf mitteilte, gaben seine Mitglieder am Wochenende in Frankfurt grünes Licht für das Projekt KORE 2013/14.

Es hat zum Ziel, anhand echter Wirtschaftszahlen aus dem Jahr 2013, die ausgewählte repräsentative Labore bereitstellen, die wahre Kosten- und Ertragssituation der medizinischen Labore in Deutschland transparent zu machen.

Anlass sind die derzeit von der Bundesärztekammer vorbereitete Überarbeitung der privatärztlichen Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) sowie die für 2015 angekündigte Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), mit dem die Kassenleistungen der Ärzte honoriert werden. Während die GOÄ einen Abrechnungsbetrag pro Untersuchung vorsieht, gibt es in der EBM-Systematik eine Trennung zwischen Honorar für ärztliche Leistung sowie der Erstattung der technischen Kosten.

Der Vorsitzende des BDL, Dr. Andreas Bobrowski, wies darauf hin, dass sich immer mehr laborärztliche Leistungen nicht mehr kostendeckend erbringen lassen. Es gelte zu verhindern, dass dem Labor zugunsten anderer Arztgruppen weitere Mittel entzogen werden. „Wir wollen nun unseren Teil zur Versachlichung der Diskussion beitragen und valide Zahlen vorlegen, um damit Bewertungen in der neuen GOÄ und einem überarbeiteten EBM zu erreichen, die dem Versorgungsauftrag der Fachärzte für Laboratoriumsmedizin gerecht werden.“ Ziel sei es, eine dem aktuellen Aufwand entsprechende Honorierung zu erreichen, um so die Nachhaltigkeit in beiden Gebührenordnungen zu stärken.

Die etwa 1000 Laborärzte in Deutschland bilden eine der kleinsten Facharztgruppen. Allerdings sind sie nach den Hausärzten die am häufigsten konsultierte Arztgruppe. Sie werden ausschließlich im Auftrag der behandelnden Ärzte tätig. Dieses Vier-Augenprinzip sichert nicht nur eine sachgerechte Mittelverwendung, sondern stellt auch einen zusätzlichen Patientenschutz dar. Zwei Drittel aller ärztlichen Diagnosen beruhen auf Laboruntersuchungen oder werden durch sie untermauert. Diese hohe Inanspruchnahme der Labormedizin spiegelt sich jedoch in den Ausgaben der Krankenkassen nicht wider. Die gesetzlichen Krankenkassen wenden derzeit für Labormedizin nur 2,9 Prozent ihrer Gesamtausgaben auf, was unter anderem dem seit Jahren ausgebliebenen Inflationsausgleich geschuldet sei.



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