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BDC - Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V.

Umstrittene Prämien: Chirurgen kritisieren Qualitätsmessung der AOK


Berlin, 4.7.2017
Laut aktuellem Nachtrag zum Strukturvertrag zwischen der AOK Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen können Vertragsärzte mit einer Zuschlagsprämie rechnen, wenn sie Patientinnen und Patienten an Krankenhäuser überweisen, die nach Einschätzung der AOK bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) sieht diese Vorgehensweise als Versuch, die Krankenhauslandschaft mithilfe von Zuwendungen zu regulieren. Dies sei allerdings Aufgabe der Politik – nicht der Krankenkassen.

Der besagte Nachtrag zum Betreuungsstrukturvertrag in Hessen beinhaltet, zusätzlich 9 Euro bei AOK-Patienten abrechnen zu können, wenn der Vertragsarzt eine Klinikempfehlung nach Vorgabe des AOK-Krankenhausnavigators ausspricht. „Bisher gibt es keinen Nachweis, dass das AOK-Rating die Qualität verbessert hat, obwohl dieses System seit Jahren praktiziert wird“, kritisiert Prof. Dr. h.c. Dr. med. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC. Abgerechnet werden dürften aber nur Leistungen, die den Nachweis ihrer Effektivität erfüllt haben. „Aus diesem Grund erachten wir die Abrechenbarkeit von Empfehlungen niedergelassener Kollegen nach Vorgabe des „Bäumchen-Systems“ der AOK für rechtswidrig“, so Meyer.

Jedes Jahr veröffentlicht die AOK einen Bericht zur „Qualitätssicherung durch Qualitätsinformation, Messung von Ergebnisqualität mit Routinedaten (QRS)“. Dieser Bericht soll Patientinnen und Patienten dabei helfen, das richtige Krankenhaus für die jeweiligen Beschwerden zu finden. Die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser dienen als Grundlage für Auswertungen, die von der AOK als Punkte- bzw. „Bäumchen-System“ dargestellt werden.

[1] 3. Nachtrag zum Strukturvertrag zur Weiterentwicklung der Betreuungsstrukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf zwischen der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vom 17.02.2014.(04.07.2017).



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