Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) schreibt bereits zum zehnten Mal seinen Journalistenpreis aus. Mit diesem Preis möchte der Verband die Berichterstattung in den Publikumsmedien auszeichnen, die die Chirurgie und ihre Facetten auf interessante und faszinierende Art beschreibt. Der Preis wird jährlich im Herbst verliehen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro.
Die zum 1. April 2020 vorgesehene Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) weist für den Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) in wichtigen Bereichen erhebliche Defizite auf. Zwar gibt es eine Aufwertung der sogenannten „sprechenden Medizin“, jedoch fehlt in der Einigung eine dringend notwendige Kompensation der Hygienekosten beim Ambulanten Operieren. Diese sind durch gesetzliche Vorgaben stark gestiegen.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) begrüßt den „Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“. Durch den Einbezug von Vertretern u. a. der Patienten, Verbraucher, Pflegeberufe und Ärzteschaft soll die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes gefördert werden.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) gratuliert Dr. Klaus Reinhardt (59) als neuem Kammerpräsidenten zur erfolgreichen Wahl in das Spitzenamt der Bundesärztekammer. Reinhardt ist auf dem 122. Deutschen Ärztetag am 30. Mai zum Präsidenten gewählt worden. „Wir freuen uns, dass mit Herrn Dr. Reinhardt ein Kollege mit langjähriger berufspolitischer Erfahrung gewählt wurde“, kommentiert Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC, die Wahl.
Laut aktuellem Nachtrag zum Strukturvertrag zwischen der AOK Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen können Vertragsärzte mit einer Zuschlagsprämie rechnen, wenn sie Patientinnen und Patienten an Krankenhäuser überweisen, die nach Einschätzung der AOK bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) sieht diese Vorgehensweise als Versuch, die Krankenhauslandschaft mithilfe von Zuwendungen zu regulieren. Dies sei allerdings Aufgabe der Politik – nicht der Krankenkassen.
Mit Blick auf die Bundestagswahl wird die Entwicklung der Versorgungslandschaft in Deutschland viel diskutiert. Kooperationen zwischen den ambulanten und stationären Sektoren stehen dabei oft im Vordergrund. Das Belegarztsystem überwindet wie kein anderes Versorgungssystem ohne Verluste die Hürden der Sektorengrenzen. Daher spricht sich der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) für eine Stärkung der Belegärztinnen und -ärzte aus und unterstützt die Vorschläge des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) in dessen aktuellem Gutachten [1].
Das Antikorruptionsgesetz hat zu einer starken Verunsicherung bei vielen niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten geführt, die seit langem mit Krankenhäusern kooperieren und so zur gewünschten sektorenübergreifenden Versorgung beitragen. Dies geht aus Online-Umfragen hervor, die der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) durchgeführt haben. Den Antworten zufolge werden vielfach bewährte Kooperationsverträge zwischen Niedergelassenen und Kliniken dahingehend überprüft, ob sie mit den Bestimmungen des Antikorruptionsgesetzes kompatibel sind. Doch statt zu größerer Sicherheit führt dieses Vorgehen nicht selten zu mehr Unsicherheit über die künftige korrekte Vertragsgestaltung und in nahezu allen Fällen zu einer schlechteren Bezahlung der Niedergelassenen.
Chirurgen kritisieren die Berichte des Recherchenetzwerkes „Correctiv“ und des ARD-Magazins „Plusminus“ zur Hygiene in deutschen Krankenhäusern. Transparenz sei das Motiv der kürzlich veröffentlichten Auswertung der Krankenhausqualitätsberichte und Daten des BKK Landesverbandes Nordwest. Wieviel Nutzen diese vermeintliche Transparenz auf Grundlage veralteter Daten für Patienten wirklich hat ist fraglich. Klar ist, seit der Veröffentlichung stehen einige Krankenhäuser auf der „roten Liste“. Diese Einteilung ist zweifelhaft und wird vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) kritisiert.
Die neu gegründete Arbeitsgemeinschaft für Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) fordert bessere rechtliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Kliniken. Besonders das kürzlich in Kraft getretene Antikorruptionsgesetz birgt Probleme für die Vertragsgestaltung der Beleg- und Kooperationsärzte.
Berlin, 14. Oktober 2016: Das jüngste Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Nachbesetzung von chirurgischen Vertragsarztsitzen gefährdet die zukünftige Patientenversorgung in chirurgischen Arztpraxen. Zu diesem Schluss kommt der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). Der Rechtsspruch des BSG verbietet die Übernahme einer bestehenden chirurgischen Facharztpraxis durch den größten Teil der niederlassungswilligen Fachärzte aus dem Gesamtgebiet der Chirurgie.
Noch bis zum 15. Dezember 2015 können Beiträge für den Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen eingereicht werden. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) zeichnet mit diesem Preis jährlich journalistische Arbeiten aus, in denen chirurgische Themen aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt werden. Der BDC fördert mit dem Preis die anspruchsvolle Aufbereitung chirurgischer und gesundheitspolitischer Themen.
Immer weniger junge Mediziner entscheiden sich dafür, Chirurg zu werden. Bereits mittelfristig droht der deutschen Chirurgie ein Mangel an qualifizierten Operateuren. Deshalb ist es dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) seit Jahren ein großes Anliegen, junge Mediziner für die Chirurgie zu begeistern und den chirurgischen Nachwuchs zu fördern: Beim Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“ werden Studierende bei der Prüfungsvorbereitung unterstützt und die Kampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“ soll Studierenden die Vielfalt der Chirurgie nahebringen.
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg ist neuer Vizepräsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB). Der Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Dr. Rüggeberg wurde im September bei der Mitgliederversammlung des GFB zum Nachfolger von Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch gewählt. Als niedergelassener Chirurg und Unfallchirurg ist Rüggeberg seit Jahrzehnten in verschiedenen Gremien ärztlicher Standespolitik aktiv.
Berlin/München, 30. April 2015: Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer ist neuer Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC). Bei der Mitgliederversammlung am 29. April 2015 in München wurde der amtierende Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) als neuer Präsident des BDC bestätigt. Die Idee der „Einheit der Chirurgie“ soll durch seine Doppelfunktion weitergeführt und gestärkt werden.