Der aktuell vorgelegte Referentenentwurf im KVV Versorgungsgesetzes geht auf wesentliche
Versorgungsdefizite von Patienten mit Erkrankungen des ZNS nicht ein. Neurologische und
psychiatrische Patienten aller Altersklassen benötigen dringend eine bessere ambulante
Versorgung. „Lange Wartezeiten auf Behandlungstermine, insbesondere in außerstädtischen
Regionen sind u. a. Folge einer seit Jahren verfehlten Bedarfsplanung sowie das Ergebnis von
Fehlsteuerungen und falschen Anreizen in der aktuellen ambulanten neurologischen und
psychiatrischen Versorgungsstruktur“, erklärt Dr. Frank Bergmann, Sprecher der
Bundesarbeitsgemeinschaft Neurologie und seelische Gesundheit. „Die Zunahme psychiatrischer
Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, weiter zunehmende psychische Belastungen und
psychosomatische Beschwerden am Arbeitsplatz sowie der steigende neurologische und
psychiatrische Behandlungsbedarf aufgrund der demographischen Veränderungen erfahren im
neuen Versorgungsgesetz keine ausreichende Berücksichtigung“, kritisiert der niedergelassene
Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie aus Aachen.
Die derzeitige Unter- und Fehlversorgung wird sich deshalb weiter zuspitzen. Patienten mit
neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen warten schon jetzt zu lange auf eine
fachspezifische Behandlung oder werden wegen enger Budgetierungen nicht in ausreichendem
Umfang behandelt.
Versorgung intelligent vernetzen
„Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie Schlaganfall, Parkinson und Demenz werden
aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren dramatisch zunehmen“, warnt
Bergmann. „Allein die Anzahl der Demenzkranken wird sich in den nächsten zwei Jahrzehnten
von ein auf zwei Millionen verdoppeln.“ Hinzu kommt, dass viele der rund fünf Millionen
Menschen, die in Deutschland jährlich an schweren psychischen Leiden erkranken, neben
psychotherapeutischen Gesprächen meist umfassende psychiatrische Behandlung benötigen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Neurologie und Seelische Gesundheit fordert daher den
Gesetzgeber auf, strukturelle Rahmenvorgaben zu initiieren, innerhalb derer die Versorgung der
Patienten in neurologischen und psychiatrischen Behandlungspfaden intelligent vernetzt werden
kann.„Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie Schlaganfall, Parkinson und Demenz werden
aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren dramatisch zunehmen“, warnt
Bergmann. „Allein die Anzahl der Demenzkranken wird sich in den nächsten zwei Jahrzehnten
von ein auf zwei Millionen verdoppeln.“ Hinzu kommt, dass viele der rund fünf Millionen
Menschen, die in Deutschland jährlich an schweren psychischen Leiden erkranken, neben
psychotherapeutischen Gesprächen meist umfassende psychiatrische Behandlung benötigen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Neurologie und Seelische Gesundheit fordert daher den
Gesetzgeber auf, strukturelle Rahmenvorgaben zu initiieren, innerhalb derer die Versorgung der
Patienten in neurologischen und psychiatrischen Behandlungspfaden intelligent vernetzt werden
kann.
Wohnortnahe fachärztliche Versorgung besonders wichtig
Erkrankungen des Nervensystems werden die Menschen in einer alternden Gesellschaft in
Deutschland in besonderer Weise belasten. Dafür muss dringend eine den Bedürfnissen
angepasste Versorgungsstruktur geschaffen werden.
„Dazu gehört neben dem Ausbau und der Verbesserung der ambulanten Pflege vor allem der
Erhalt und die Förderung der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung durch Neurologen und
Psychiater, eine bessere Terminkoordination, aber z. B. auch ein verbessertes
Entlassungsmanagement nach stationärer Therapie sowie bessere Abstimmung und
Koordination mit komplementären sozialpsychiatrischen Angeboten und psychotherapeutischen
Leistungen“, fordert Bergmann.
Die aktuellen im Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen Regelungen werden den spezifischen
Bedürfnissen von Patienten mit neurologischen bzw. psychiatrischen Erkrankungen in keiner
Weise gerecht.







