Statt einer generellen institutionellen Öffnung der Krankenhäuser empfiehlt die GFB die langjährige persönliche Ermächtigung ausgewählter Leistungserbringer. Die GFB nimmt Bezug auf das Papier von CDU/CSU zur Versorgungsplanung vom Januar. Sie unterstützt damit das Positionspapier zur Fachärztlichen Versorgung der Bundesärztekammer und lehnt damit die Forderung der DKG einer generellen Öffnung der Krankenhäuser ab.
Es ist wichtig, dem Ärztemangel mit einer neuen Bedarfsplanung zu begegnen, die auch die Versorgungslage vor Ort berücksichtigt. Eine schnelle Reaktion auf Versorgungsengpässe ist aber schon jetzt möglich, so der Präsident der Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB), Dr. Götte. Der Orthopäde fordert, dass die Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen dort, wo ein festgestellter Bedarf besteht, fünf- und mehrjährige Ermächtigungen für Krankenhausärzte aussprechen. Dies ist heute schon möglich. Die gängige Verwaltungspraxis, Ermächtigungen nur für zwei Jahre zu erteilen, ist in diesen Fällen unzureichend und unter dem Aspekt der Investitionssicherheit auch nicht zumutbar. Die Krankenhäuser sehen sich deshalb gezwungen, auf Regelungen des § 116b SGB V auszuweichen. Hier sollten die Zulassungsinstanzen neudenken und langfristige Ermächtigungen aussprechen. Krankenhausärzte könnten so über einen ausreichenden Zeitraum ambulante Versorgung in persönlicher Verantwortung mittragen.“ Die erweiterte Ermächtigungsregelung würde damit der bedarfsgerechten Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung wie auch der Einführungen von Innovationen Rechnung tragen.







