Die Reformvorschläge der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben aus Sicht der GFB völlig zu Recht die Interessen der Patienten in den Vordergrund weiterer Überlegungen gestellt. Kritisch gesehen werden jedoch die Forderung nach Institutsermächtigungen für Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten sowie die vorgeschlagene Einschränkung des Praxisverkaufs.

 

Eine generelle, institutionelle Öffnung der Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten – ohne Definition der Unterversorgung – wird von der GFB als nicht zielführend angesehen. Von Unterversorgung ist in solchen Gebieten auch das ärztliche Personal in Krankenhäusern betroffen, das ohnehin schon angesichts einer überbordenden Bürokratie über zu wenig Zeit für persönliche Zuwendung an ihre Patienten verfügt. Ein zu erwartender ständiger Arztwechsel bedeutet zudem ein zunehmendes Gefährdungspotenzial für Patienten.

 

Mit der Einschränkung des Praxisweiterverkaufs ist eine weitere Verschärfung des Arztmangels zu erwarten. Arztpraxen sind einerseits Instrumente der Alterssicherung. Andererseits werden sie heute von ihren Inhabern in der Regel durch Bankkredite finanziert, was nur bei Nachweis einer entsprechend zu erwartenden Refinanzierung möglich ist. Die vorgeschlagene Regelung wird diese fast immer zwingend erforderliche Kreditfinanzierung erschweren und stellt damit ein erhebliches Niederlassungshindernis für junge Ärzte dar. Malusregelungen sind nicht die geeigneten Instrumente, dem Ärztemangel in ländlichen Regionen zu begegnen, so der Präsident der GFB Dr. S. Götte, selbst niedergelassener Orthopäde.

PM vom 21. 02.11