Mit Sorge beobachtet der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., die Verhandlungen über eine Neudefinition der ambulanten Operationen und stationsersetzenden Leistungen.Eine Ausweitung des Katalogs durch zur Zeit überwiegend stationär erbrachte Leistungen
könnte zu einer Benachteiligung der Vertragsärzte führen, deren Abrechnung an den EBM gebunden
ist. Viele stationäre Leistungen finden sich nämlich im EBM nicht wieder.
Der BDI fordert die Verhandlungspartner auf, bei stationsersetzenden Leistungen nicht mehr den EBM, sondern die DRG-Vergütung im Krankenhaus zu Grunde zu legen. Nur so kann die Wettbewerbsverzerrung zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern in diesem Leistungsbereich vermieden werden.
Unverändert besteht der BDI auf dem Grundsatz, dass gleiche Leistungen mit gleicher Qualität auch gleich vergütet werden müssen, unabhängig davon, ob sie vom Vertragsarzt oder vom Krankenhausarzt vorgenommen werden. Das jetzige Vergütungssystem verzerrt den Wettbewerb zum Nachteil der Vertragsärzte, weil die Krankenhäuser aufgrund des dualen Finanzierungssystems die Leistungen
quersubventionieren können, während die Vertragsärzte ihre Investitions- und Betriebskosten allein aus ihrem Honorar finanzieren müssen.