Die Diskussion um die Ambulante Spezial(fach!-)ärztliche Versorgung (ASV), die daraus resultierenden möglichen Konsequenzen und die potentielle Gefährdung der ambulanten fachärztlichen Grundversorgung darf nicht bagatellisieret werden.
Die ambulante fachärztliche Grundversorgung ist als wesentlicher, tragender Pfeiler des deutschen Gesundheitssystems nicht ersetzbar und darf nicht gefährdet werden! Die Diskussion um die ASV darf das gesamte fachärztliche Leistungsspektrum nicht vergessen lassen! Die GFB fordert klare Vorgaben für das Verständnis der ASV, d.h. zu Fallbezug, Finanzierung, zu Qualitätssicherung und Inanspruchnahme bzw. Überweisung der ASV.
Unter den genannten grundsätzlichen Prämissen begrüßt die GFB die Intention der spezialärztlichen Versorgung, hält aber erhebliche Korrekturen am Entwurf für erforderlich. Dr. Siegfried Götte, Präsident der GFB: „Eine Vergütung der unterschiedlichen Versorgungsebenen nach dem Prinzip der ‚gleich langen Spieße’ ist wesentliche Voraussetzung.“
Die fachärztliche Versorgung umfasst sehr wohl - und für einige Disziplinen im SGB V verankert – Anteile der hausärztlichen Versorgungsebene, die fachärztliche Grundversorgung sowie eine aufgrund zusätzlicher Qualifikationen verbundene spezialfachärztliche Versorgung als Ausdruck einer ‚spezialärztlichen Versorgung‘. Sie umfasst stationsersetzende Leistungen nach § 115b sowie die Leistungen nach § 116b, wobei der Leistungskatalog nur als erster Ansatz der Überlegungen gleich langer Spieße gesehen werden kann. Eine Splittung der fachärztlichen Versorgung und Gefährdung der fachärztlichen Grundversorgung würde neben dem Kompetenzverlust in der Versorgung zu ungewollten Kostensteigerungen führen.







