Beim Facharztdialog am 16.9.11 mit namhaften Vertreten von BMG, KBV und DKG konnte die GFB die unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten noch einmal verdeutlichen und ihre Forderungen zur inhaltlichen Gestaltung sowie ausgewogenen Umsetzung einbringen. Die wesentlichsten Forderungen der GFB gelten dem eindeutigen fachärztlichen Leistungsbezug, den gleichen Chancen in der ambulanten Versorgung durch Vertragsärzte und das Krankenhaus, der Qualitätssicherung, der Finanzierung und dem Fallbezug dieser Leistungen. Die ASV als neue, ungeordnete Wettbewerbsebene zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu verstehen, lehnt die GFB ab.

Der Begriff spezialärztliche Versorgung beschreibt die Forderung nach ausschließlich fachärztlicher Leistungserbringung nicht hinreichend. Vielmehr ist dieser Begriff geeignet, den erforderlichen Facharztstandard der Leistungserbringung ggf. durch „Teilqualifikationen“ zu konterkarieren.

Die GFB steht der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) als einer neuen Versorgungsebene mit einer Öffnung der Kliniken durch Institutsermächtigungen sehr kritisch gegenüber. Ein Verzicht auf den Facharztstandard (in dem Sinn, dass nur ein qualifizierter Facharzt persönlich die Leistung erbringen darf) würde gerade diesem Zweck dienen. Vor dem Hintergrund, die Versorgung sicherzustellen und komplexe Krankheitsbilder, beispielsweise in der Onkologie, gemeinschaftlich zu versorgen, fordert die GFB eine Förderung der kollegialen und kooperativen interdisziplinären Zusammenarbeit auch zwischen dem ambulanten und stationären Sektor sowie die persönliche Ermächtigung.

Die ASV in einem ungeordneten Wettbewerb um den Patienten hält die GFB für kontraproduktiv. „Dieses Vorhaben kann nur als Angriff auf probate Kooperationsstrukturen gewertet werden und zu einer Verunsicherung der  Patienten führen“, so Dr. Siegfried Götte, Präsident der GFB.

Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt der GFB gilt der Finanzierung. Eine einseitige Finanzierung durch Bereinigung der Gesamtvergütung würde zu einem weiteren Druck auf alle übrigen fachärztlichen Leistungen führen. Vor dem Hintergrund getrennter fach- und hausärztlicher Honorartöpfe, wären allein die fachärztlichen Leistungen von einer Bereinigung betroffen. Das für die ASV angegebene Honorarvolumen von ca. 40 Mio. Euro muss als unrealistisch niedrig betrachtet werden, wenn der Honoraranteil der ASV auf ca. 20% des ambulanten Honorarvolumens berechnet wird und der Umfang der 1- und 2-Tages-DRGs der Kliniken, also Leistungen, die in den Bereich der ASV fallen, ca. 4,7 Mrd. Euro betragen. Damit stände die wohnortnahe fachärztliche Versorgung in der gewohnten Form vor dem Aus!

Einen direkten Wettbewerbsnachteil  sieht die GFB im vorgesehenen Honorarabschlag der ASV von 5% in den Kliniken. Hierdurch würden Verträge der Kassen mit Kliniken zusätzlich gefördert.

Als dringend gebotenes Steuerungs– und Qualitätselement fordert die GFB grundsätzlich den Überweisungsvorbehalt durch den Facharzt sowie eine nochmalige inhaltliche Überprüfung der Indikationsliste der  ASV ( § 115b und 116b).